AGB’s – Bankett & Gruppenanlässe

Allgemeine Geschäftsbedingungen Turbinenhaus / Aktienmühle

Stand August 2025

Miete
Das Turbinenhaus kann nicht gemietet werden, die Mietkosten werden über die Preise der Konsumation gedeckt. Eigenes Catering (Essen & Getränke) ist nicht möglich.

Öffnungszeiten
Das Turbinenhaus kann für private Gruppen an folgenden Öffnungszeiten genutzt werden: Dienstag bis Samstag von 15:00 – 02:00. Eine Nutzung bis 4:00 ist möglich, es entstehen zusätzliche Kosten von CHF 80 pro Stunde.
Sonntag und Montag sind normalerweise Ruhetage, doch können jedoch auch direkt per E-Mail angefragt werden. Am Sonntag sind Reservationen ab ab 13 Uhr möglich.

Zusatzkosten
Für Anlassplanung und Abwicklung werden pro Auftrag mindestens 1 Std. bis Maximum 8 Std à CHF 72 berechnet. Für Hochzeiten mindestens 6 Std. bis Maximum 12 Std à CHF 72.
Für Auf-, Um-, Abbau, Reinigung Pauschal CHF 120 / 240 / 340 (je nach Gruppengrösse).
Für die DJ Musik- & Lichtanlage berechnen wir CHF 280

Weitere Infos siehe Kosten Zusatzleistungen Vermietung

Zu- & Absagen
Der Anlass gilt als bestätigt, wenn das Angebot schriftlich per E-Mail bestätigt wird. Nach erfolgter Bestätigung kann das Angebot unter Berücksichtigung des Mindestumsatzes weiterhin angepasst werden. Werden Angebote nicht innerhalb von 14 Tagen oder gemäß Vereinbarung schriftlich bestätigt, verlieren sie ihre Gültigkeit und das Datum wird wieder freigegeben.

Besteht kein Angebot, und das Datum wird durch den Kunden blokiert, kann das Turbinenhaus / Aktienmühle das Datum wider frei geben und die Anfrage stornieren.


Bezahlung
Per Rechnung nach Veranstaltung, kleine Beträge können auch per Kreditkarte / Postkarte bezahlt werden. Es kann eine Vorauszahlung von 50% gefordert werden.

Stornierung
Der Anlass kann nach erfolgter gegenseitiger Bestätigung mit folgenden Kosten storniert werden:

Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Durchführung des Anlasses wird 25% des offerierten Preises in Rechnung gestellt.

Bei einer Stornierung bis weniger als 30 Tage vor Durchführung des Anlasses wird 50% des offerierten Preises in Rechnung gestellt.

Sollte der Anlass aus einem triftigen Grund storniert werden (Tod, schwerer Unfall, schwere Krankheit des Gasts oder dessen Angehörigen) wird eine Aufwandsentschädigung von 5% des offerierten Preises in Rechnung gestellt.

Verbindliche Gästeanzahl und Verrechnung
Um eine reibungslose Vorbereitung zu gewährleisten, sollte die Gästezahl bereits einen Monat im Voraus möglichst genau bekannt gegeben werden (Richtwert: ±5–10 Personen).

Die vom Kunden spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilte Gästeanzahl gilt als verbindlich und dient als Grundlage für Einkauf, Personalplanung und Verrechnung.

Eine Reduktion der Teilnehmerzahl bis maximal 5 % unter der gemeldeten Zahl wird kulanterweise nicht verrechnet. Bei einer höheren Abweichung nach unten behalten wir uns vor, die gemeldete Anzahl ganz oder teilweise zu verrechnen, sofern bereits Kosten entstanden sind oder Leistungen nicht mehr anderweitig verwendet werden können.

Bei einer Erhöhung der Gästezahl nach dieser Frist bemühen wir uns, die zusätzlichen Gäste zu bewirten, können dies jedoch nicht garantieren. In jedem Fall werden alle zusätzlich bewirteten Gäste voll verrechnet.

Gruppengrösse Turbinenhaus
Geeignet für Gruppen ab 35 Personen. Bequem sitzen im Innenraum können 86 Personen. Stehapéros und Events sind bis zu 120 Personen ideal. Im Sommer sind, mit Einbezugs des  Aussenraum, Gruppen bis zu 300 Personen möglich.

Barrierefrei
Das Turbinenhaus ist barrierefrei und hat eine barrierefreie Toilette.

Kinder
Kinder bis 2 Jahre werden nicht berechnet. Kinder von 2 bis 12 Jahren werden zu 50% berechnet.
Kinderstühle sowie ein Wickeltisch sind vorhanden. Eltern haften für ihre Kinder.

Mindestumsatz
Unter der Woche CHF 1’500 (ohne After Work Apéros)
Freitag & Samstag CHF 4’500

Mindestumsatz Mai & Juni
Samstag CHF 6’500

Mindestumsatz Mitte August bis Ende Spetember
Freitag & Samstag CHF 6’500

Mindestumsatz Weihnachten
Donnesrtag & Freitag vor Weihnachten (15. 11. – 20. 12.) CHF 6’500

Der Mindestumsatz kann auf Anfrage in der Nebensaison, an Feiertagen oder in den Schulfereien gesenkt werden.
Kurtfristig können auch Anfragen unter dem Mindestumsatz gestellt werden.

Buchungen
Über diese Webseite kann für einen Anlass angefragt werden. Der Mindestumsatz muss garantiert werden. Kleinere Anlässe welche den Mindestumsatz nicht erreichen wie Apéros können direkt per E-Mail angefragt werden. Bei einer erfolgten Anfrage wird ein detailliertes Angebot erstellt, vorzugsweise nach einem persönlichen Gespräch.

Rahmenprogramm

  • Das Rahmenprogramm kann frei gestaltet werden, Lieferung und Abholung muss mit uns abgesprochen werden. Bandauftritte sind nur bedingt möglich.
  • Musik im Aussenraum ist nicht gestattet.
  • Musik im Innenraum ist möglich bis 90 DB bei geschlossener Tür, laute Bands sind nicht erlaubt.
  • Für Bandauftritte ist das Turbinenhaus nicht geeignet, Einzelne Musiker, Sing-Songwriter, Gesang und ähnliches ist möglich. Musik im Freien ist generell nicht erlaubt.
  • Veranstaltungstechnik wie Nebelmaschinen oder ähnliche Geräte sind nicht erlaubt. Sollte der Einsatz solcher Technik einen Blaulichteinsatz auslösen, müssen die dadurch entstehenden Kosten vom Veranstalter getragen werden.
  • Der Koordinationsaufwand für das Rahmenprogramm kann mit CHF 72 – 82 / Std. in Rechnung gestellt werden, wenn eine Leistung von unserer Seite her in Anspruch genommen wird.

Hunde
Hunde sind im Turbinenhaus Innen und Aussen erlaubt.

Parkplatz
Generell haben wir keine Besucher Parkplätze. Für Gesellschaften können 2-3 Parkplätze hinter dem Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Einfahrt seitlich des Gebäudes verwenden, wenn das Tor geschlossen ist, kann das Personal es aufschliessen. Es kann über Nacht parkiert werden.
Sonst empfiehlt sich das parkieren in der Blauen Zone, Parkscheine können an jedem BVB Automaten gelöst werden. Ab 19h ist das Parkieren in der Blauen Zone gratis.


Preisänderungen
Die auf der Webseite publizierten Preis können abweichen.